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Kontrolle unserer Züchter:
Es ist uns wichtig, daß sich angehende Züchter rechtzeitig mit uns in Verbindung setzen, damit alle Formalitäten wie Mitgliedschaft, Zwingerschutz, Überprüfung der Zuchthunde gewährleistet werden kann.
Eine vom Verein autorisierte Person wird noch VOR DER BELEGUNG DER HÜNDIN die örtlichen Gegebenheiten auf deren Zweckmäßigkeit überprüfen. Der Welpenraum muß sich am Haus bzw. am oder in der Wohnung des Züchters befinden (Zuchtanlagen außerhalb in Schrebergärten werden abgelehnt!). Es wird die Unterbringung aller dort lebenden Hunde begutachtet, Wurfraum, Wurfkiste und Auslauf werden auf Größe und hygienische Verhältnisse überprüft, Bodenbeschaffenheit, Wärmequelle, auch die Lichtverhältnisse spielen dabei eine bedeutende Rolle. Bei einer reinen Hausaufzucht muß gewährleistet sein, daß die Welpen ihren natürlichen Bewegungsdrang auch im Freien ausleben dürfen.
Wurfkontrolle:
Der Geschäftsstelle oder dem Zuchtbuchamt ist die Geburt eines Wurfes binnen 3 Tagen zu melden. Erstzüchter haben die Auflage den Wurf in der ersten Lebenswoche einem Tierarzt vorzustellen und dem Verein darüber ein Wurfprotokoll zukommen zu lassen.
Die Wurfabnahme erfolgt ca. ab der 7. Lebenswoche, es wird die Mutterhündin begutachtet, sie sollte sich trotz der Welpenaufzucht in einem gepflegten und wohlgenährten Zustand befinden. Die Welpen werden einzeln überprüft, entweder vom Zuchtwart des Vereines oder vom Tierarzt auf das evtl. Vorhandensein von Fehlern wie Wolfskrallen, Nabelbrüchen, Rutenmissbildungen, Spaltrachen, Tränaugen, Gebissstellung, Hodenfehler etc.
Zwingend vorgeschrieben ist eine nicht verwechselbare Kennzeichnung der Welpen zur späteren Identitätsüberprüfung, dies geschieht entweder durch tätowieren im Ohr oder die Kennzeichnung per Microchip.
Nach erfolgter Wurfabnahme erhalten die Welpen die bewährten Ahnentafeln unseres Vereines der 1. Weissen Schäferhunde e V. Einheit . Sie umfasst neben den Geschwisternamen auch 4 Generationen Vorfahren.
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