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Verwendung von Zuchthunden:
Vor dem Einsatz eines Zuchtrüden, wie auch einer Zuchthündin muß eine HD-Auswertung
des Hohenheimer Kreis vorliegen mit der Befundung HD-frei oder HD-fast normal. Schlechtere Befunde sind zur Zucht ausgeschlossen. Das Mindestalter beträgt 18 Monate ( 4 Wochen Kulanz). Vor der Verwendung eines Hundes zur Zucht muß dieser von unseren Vereinsinternen Zuchtwarten oder einem unserer Richter auf Zuchttauglichkeit überprüft werden. Wichtige Überprüfungskriterien sind dabei neben anatomischen Voraussetzungen ( Größe, Vollzahnigkeit etc) auch der Charakter des Hundes.
Um die Ausbeutung der Zuchthunde, insbesondere der Zuchthündin zu verhindern, sind zu deren Schutz folgende Richtlinien zu befolgen:
1. Mindestalter
Es muß gewährleistet sein, daß die Zuchthündin körperlich ausgereift ist. Somit wird das Mindestzuchtalter auf 18 Monate festgelegt ( 4 Wochen Kulanz), d.h. eine Hündin darf ab diesem Zeitpunkt erst von einem Rüden gedeckt werden. Eine vorherige Überprüfung der Hündin durch unsere ausgebildeten Zuchtwarte ist zwingende Grundvoraussetzung.
2. Häufigkeit der Zuchtverwendung:
Die Hündin muß nach jeder Geburt mindestens eine Läufigkeit aussetzen, dies soll verhindern, daß Zuchthündinnen überbeansprucht werden und mehrmals Jährlich die Strapazen einer Geburt durchleben müssen. In unserem Verein spielt es dabei keine Rolle ob evtl. nur ein kleiner Wurf mit 1 oder 2 Welpen vorausgegangen ist, wir sind der Auffassung, daß sich jede Hündin nach den Strapazen der Geburt eine angemessene Ruhezeit verdient hat !
3. Zuchtendalter:
In unserem Verein ist es nicht erlaubt eine Hündin nach ihrem 8. Geburtstag zur Zucht heranzuziehen. Auch diese Regelung soll verhindern, daß Hündinnen kommerziell ausgebeutet werden
Verstöße gegen die Zuchtrichtlinien werden mit entsprechenden Sanktionen geahndet
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