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                         Verein für Weisse Schweizer Schäferhunde - Berger Blanc Suisse

Audiometrie:

 

In den letzten Jahren wurde innerhalb der Rasse in seltenen Fällen eine einseitige wie auch beidseitige Taubheit festgestellt. Bisher kann nicht sicher bewiesen werden, ob es sich hierbei um eine „Erbkrankheit“ oder evtl. Umwelteinflüsse handelt.

Unser Verein hat schnell reagiert und als einziger Verein seinen Züchtern die Kostenübernahme der Untersuchung auf Gehörlosigkeit (Audiometrie) zugesagt.

Einige unsere Züchter haben dieses Angebot angenommen und den jetzigen Zahlen nach zu urteilen scheint es kein Problem in der Rasse zu sein.

Sehr vereinzelt sind in manchen Würfen Welpen gefallen, die eine temporäre „Kopfschiefhaltung“ zeigten. Die Audiometrie solcher Welpen hingegen attestierte in allen Fällen eine einseitige Taubheit. Die bisher vereinzelt betroffenen Hunde zeigten bis ins hohe Alter keine Beeinträchtigung in der Gesundheit.

 http://de.wikipedia.org/wiki/Kongenitales_Vestibularsyndrom

 

Die einseitige Taubheit ist ohne die entsprechende Untersuchung „Audiometrie“ nicht feststellbar, Verdachtsmomente können evtl. sein, daß ein Welpe nicht orten kann, woher der „Schall“ kommt. Beispiel: Der Hund wird so gerufen, daß er das Herrchen oder Frauchen nicht sehen kann.  Hat der Hund bei diesem Versuch öfters Ortungsschwierigkeiten (evtl. Kopf zur Seite drehen, evtl. 2Runden im Kreis um die eigene Achse drehen) bevor er kommt, könnte (muß nicht) es ein Hinweis auf einseitige Taubheit sein.

Selbstverständlich sind Hunde mit diagnostizierter Ein- bzw. Beidseitiger Taubheit von der Zucht ausgeschlossen.

 

 

Verein für Weisse Schweizer Schäferhunde - Berger Blanc Suisse