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Arbeitsprüfungen
Unser Verein begrüßt es, wenn Hundebesitzer oder Züchter aktiven Hundesport betreiben.
Der Weisse Schäferhund liebt es eine sinnvolle Beschäftigung zu haben. Die Ausbildung zum
Begleithund, Therapiehund, Rettungshund, Fährtenhund oder auch zum Blindenhund sollte nicht nur dem Besitzer, sondern auch dem Hund Freude bereiten.
Die Freude an der Arbeit sollte dabei im Vordergrund stehen, nicht nur beim Menschen !
Es gibt Hunde die sich von ihren Anlagen her eben nicht zum Schutzdienst eignen, dafür aber herausragende Leistungen in der Fährte erbringen oder auch am Agilitysport. Hier ist die Einsicht der Besitzer gefragt, einen Hund, dem eine Sportart nicht liegt, keinen Zwang anzutun.
Leider wird in einigen Vereinen die Schutzhundearbeit derart als Qualitätsmerkmal favorisiert, daß für diese Sportart völlig „ungeeignete Hunde“ um jeden Preis zur Ablegung der Schutzhundeprüfung genötigt werden, anstatt sie ihren Anlagen entsprechend anderweitig zu fördern.
Wir fordern von unseren Züchtern bzw. deren Hunde bewußt keine „Arbeitsprüfungen“ als Zuchtvoraussetzung, denn die Vergangenheit hat gezeigt, daß es sich dabei um ein trainiertes und erlerntes Verhalten handelt, welches sich selbstverständlich nicht weitervererbt!
Eine Arbeitsprüfung als Zuchtvoraussetzung würde die Population innerhalb der Rasse unnötig einschränken. Insbesondere Privatleute im Besitz eines Rüden würden diesen kaum zur Zucht stellen wollen, wenn sie zuvor 2 Jahre lang auf dem Hundeplatz auf eine Prüfung hin trainieren müßten.
Wir lassen unseren Züchtern die Freiheit auch weiterhin die Eigenschaften eines friedlichen Familienhundes anzustreben. Natürlich legt unser Verein Wert auf das Wesen der Elterntiere, was seine Berücksichtigung bei der Zuchttauglichkeitsprüfung findet.
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